Bußgeld bei mangelnder interner Datenschutzorganisation
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit (BInBDI) hat gemäß ihrer aktuellen Pressemitteilung gegen ein Berliner Unternehmen ein Bußgeld von 215.000 € verhängt. Grund war, dass in einer tabellarischen Übersicht über Mitarbeitende in der Probezeit u.a. sensible Information wie Gesundheitsdaten und Meinungsäußerungen verarbeitet wurden.
Diese Pressemitteilung ist aber insbesondere aus anderen Gründen sehr wichtig. Denn „zusätzlich zur Ahndung dieses strukturellen Verstoßes verhängte die BlnBDI gegen das Unternehmen drei weitere Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 40.000 Euro wegen
fehlender Beteiligung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei der Erstellung der Liste,
verspäteter Meldung einer Datenpanne und
fehlender Erwähnung der Liste im Verarbeitungsverzeichnis.
Wir möchten diesen Vorfall zum Anlass nehmen, nochmal auf die Wichtigkeit hinzuweisen, dass innerbetrieblich sichergestellt wird,
dass der Datenschutzbeauftragte frühzeitig bei neuen und oder geänderten Verfahren beteiligt wird,
dass Datenpannen unverzüglich an die Datenschutzkoordination und an den Datenschutzbeauftragten gemeldet werden, damit eine Meldung an die Aufsichtsbehörde geprüft und ggf. durchgeführt werden kann,
dass neue und/oder geänderte Verfahren auch im Verarbeitungsverzeichnis berücksichtigt werden.
Bei Fragen sprechen Sie einfach uns gerne an!
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