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Aktuelles aus dem Datenschutz

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Wir informieren Sie hier über aktuelle Ereignisse, Rechtsprechungen und Empfehlungen aus dem Datenschutz. Kunden von Cyonect genießen zu diesen Themen auch unsere datenschutzrechtliche Beratung. Haben Sie hierzu Bedarf? Dann sollten wir miteinander sprechen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.
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Zweifel an der Wirksamkeit des Data Privacy Framework (DPF)

Wir informieren Sie über die aktuellen Entwicklungen des EU-U.S Data Privacy Framework und der damit einhergehenden datenschutzrechtlichen Problematik mit dem Übersenden von personenbezogenen Daten in die USA.

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Umsetzung des Digital-Service-Act und Inkrafttreten des DDG

Seit dem 17. Februar 2024 gelten die neuen Vorschriften des Digital-Service-Act (DSA). Zur Umsetzung des DSA auf nationaler Ebene hat die Bundesregierung das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) erlassen, welches am 14. Mai 2024 In Kraft getreten ist. Wir erklären Ihnen, was zu berücksichtigen ist.

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Registrierung von Neuwagen

Die meisten neu zugelassene Dienst- und Poolfahrzeuge benötigen heutzutage eine APP-Registrierung um bestimmte Fahrzeugfunktionen wie, Echtzeit-Routenberechnung mit Stauassistenten, Vorklimatisierung, etc. freizuschalten. Hier sind datenschutzrechtlich einige Aspekte zu berücksichtigen.

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Microsoft Copilot – Microsoft 365 KI-Assistent speziell für Geschäftskunden

Seit November 2023 bietet Microsoft mit Copilot einen KI-Assistenten speziell für Geschäftskunden an. Microsoft Copilot, als KI-basiertes Tool, verarbeitet große Mengen an Daten, einschließlich personenbezogener Daten. Es ist wichtig zu klären, welche Daten von Copilot verarbeitet werden, wo diese Daten gespeichert werden, und ob diese Verarbeitung den Anforderungen der DSGVO entspricht.

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Das aktuelle „SCHUFA-Urteil“ des EuGH und seine Folgen für Unternehmen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Anfang Dezember ein Urteil gefällt, das die alleinige Nutzung von automatisiert erstellten Betroffenenprofilen einschränkt bzw. regelt. Auf Verantwortliche, die ihre Entscheidungen auf Kundenanfragen zwecks Vertragsschlusses bislang z.B. allein auf automatisiert erstellte Bonitäts-Indices stützten, kommen zukünftig gestiegene Anforderungen zu.

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Auskunftsersuchen bei Betroffenenanfragen – 1 Monat kann zu spät sein!

Bislang wurde zur Umsetzung von Betroffenenrechten (Auskunft, Löschung, Widerspruch gegen die Verarbeitung) die Auffassung vertreten, dass man hierfür regelmäßig einen Monat Zeit hat. Begründet wurde diese Auffassung damit, dass in Artikel 12 Abs. 3 Satz 1 DSGVO steht, dass die Informationen zu den beantragen Maßnahmen „in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang zur Verfügung“ gestellt werden müssen. Aufgrund von 2 aktuellen Entscheidungen wird man nicht mehr in jedem Fall von einer Monatsfrist zur Umsetzung ausgehen dürfen.

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