In den Medien konnte man verfolgen, dass in naher Zukunft ein neuer Angemessenheitsbeschluss als Rechtsgrundlage aufgrund eines neuen Abkommens mit den USA den Datentransfer in die USA rechtfertigen könnte.
Noch gibt es keinen Angemessenheitsbeschluss. Für derzeitige Datenübermittlungen sind Standardvertragsklauseln (SCC) samt Risikoabschätzung erforderlich.
Ob der Angemessenheitsbeschluss, ebenso wie seine Vorgänger (Safe Harbour; Privacy Shield) vom EUGH gekippt wird, ist Spekulation. Selbst in diesem Fall könnte man den Datentransfer aber auf SCC und Risikoabschätzung stützen.
Gerne unterstützen wir Sie als verantwortliche Stelle bei der Umsetzung Ihrer Pflichten. Bitte kommen Sie auf uns zu, damit wir Sie bei aktuellen Themen datenschutzrechtlich unterstützen und beraten.
Ihr Cyonect Team
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