Am 16.07.2021 ist das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft getreten. In diesem Workshop werden wir gezielt darauf eingehen, welche Anforderungen an die Umsetzung der Vorgaben aus § 79a BetrVG als Artikelgesetz in der Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes in der täglichen Praxis für die Geschäftsleitung (als Verantwortlicher) sowie für den Betriebsrat und den Datenschutzbeauftragten gestellt werden.
- Grundlagen des Datenschutzes
- Beschäftigtendatenschutz
- Grenzen und Möglichkeiten der Datenverarbeitung im Beschäftigtenverhältnis
- Teil 1: Mitarbeiter-Umfrage zur Zufriedenheit mit dem Arbeitgeber
- Mitarbeiter-Umfrage zur Zufriedenheit mit dem Arbeitgeber
- Die Möglichkeiten und Grenzen einer BV als Kollektivvereinbarung
- Teil 2: Veröffentlichung personenbezogener Daten inkl. Fotos von Mitarbeitern
- Betriebsrat, Verantwortliche und Datenschutz
- Vorgaben des § 79a BetrVG an beteiligte Parteien
- Teil 3: Was muss in einer BV datenschutzrechtlich geregelt werden?
- Ansätze zur Umsetzung der Vorgaben (Muster-BV)
- Zusammenfassung: Praktische Auswirkungen des § 79a BetrVG im betrieblichen Alltag
- Dokumentation aller Verarbeitungsprozesse im VVT
- Zukünftige BVs mit neuem Fokus § 79a BetrVG?
- Regelung, Umsetzung und Kontrolle der TOM im Verantwortungsbereich des BR
- Umgang mit Datenpannen
- Rolle des Datenschutzbeauftragten als Moderator und Schiedsrichter
- Kontroverse – verstößt das Betriebsrätemodernisierungsgesetz gegen EU-Recht?
- Fazit und Schlussbetrachtung