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Betriebsräte-Modernisierungs-Gesetz

Dieser Workshop richtet sich an Verantwortliche (Geschäftsführung, Geschäftsleitung), Datenschutz-Koordinatoren und Betriebsratsmitglieder.
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Inhalt

Am 16.07.2021 ist das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft getreten. In diesem Workshop werden wir gezielt darauf eingehen, welche Anforderungen an die Umsetzung der Vorgaben aus § 79a BetrVG als Artikelgesetz in der Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes in der täglichen Praxis für die Geschäftsleitung (als Verantwortlicher) sowie für den Betriebsrat und den Datenschutzbeauftragten gestellt werden.

  1. Grundlagen des Datenschutzes
  2. Beschäftigtendatenschutz
  3. Grenzen und Möglichkeiten der Datenverarbeitung im Beschäftigtenverhältnis
  4. Teil 1: Mitarbeiter-Umfrage zur Zufriedenheit mit dem Arbeitgeber
    • Mitarbeiter-Umfrage zur Zufriedenheit mit dem Arbeitgeber
    • Die Möglichkeiten und Grenzen einer BV als Kollektivvereinbarung
  5. Teil 2: Veröffentlichung personenbezogener Daten inkl. Fotos von Mitarbeitern
    • Betriebsrat, Verantwortliche und Datenschutz
    • Vorgaben des § 79a BetrVG an beteiligte Parteien
  6. Teil 3: Was muss in einer BV datenschutzrechtlich geregelt werden?
    • Ansätze zur Umsetzung der Vorgaben (Muster-BV)
  7. Zusammenfassung: Praktische Auswirkungen des § 79a BetrVG im betrieblichen Alltag
    • Dokumentation aller Verarbeitungsprozesse im VVT
    • Zukünftige BVs mit neuem Fokus § 79a BetrVG?
    • Regelung, Umsetzung und Kontrolle der TOM im Verantwortungsbereich des BR
    • Umgang mit Datenpannen
    • Rolle des Datenschutzbeauftragten als Moderator und Schiedsrichter
  8. Kontroverse – verstößt das Betriebsrätemodernisierungsgesetz gegen EU-Recht?
  9. Fazit und Schlussbetrachtung

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